Blitzer

Der Begriff Blitzer umschreibt einen Mann - auch die weibliche Form Blitzerin findet Verwendung - der meist bei großen Veranstaltungen mit großen Menschenmassen nackt oder teilweise entblößt auftritt, gegen den Willen der Organisatoren.

Das Phänomen der Blitzer wird im Allgemeinen dem Exhibitionismus zugerechnet und stellt, gerade bei großen Sportereignissen mit Fernsehübertragung, häufig ein großes Problem dar. Bei großen Fußballturnieren sind Blitzer heutzutage nur noch selten im Fernsehen zu sehen, da der Weltfußballbund zu der Übereinkunft gekommen ist, derartigem Verhalten keine Bühne bereiten zu wollen. Zu diesem Zwecke wurden eigens spezielle Sicherheitskräfte, sogenannte "Abfänger", eingestellt, die exhibitionistisches Verhalten verhindern sollen. Wenn doch einmal jemand nackt auf das Spielfeld gelangen sollte, werden zumeist Spielszenen aus anderen Winkeln gezeigt. Auf diese Weise war es den Verantwortlichen möglich, die Sichtbarkeit von Blitzern in den letzten Jahrzehnten dramatisch zu reduzieren. Die Zuschauer im Stadion hingegen werden selbstverständlich dennoch Zeugen der exhibitionistischen Darstellung. Auch andere Großereignisse wie beispielsweise die Olympischen Spiele haben regelmäßig mit dem Blitzerproblem zu kämpfen.

Neben dem klassischen Blitzer bei großen Veranstaltungen und im Fernsehen werden umgangssprachlich auch andere exhibitionistisch Handelnde so bezeichnet, wie etwa beim plötzlichen Entblößen vor Fremden in der Öffentlichkeit zum persönlichen Lustgewinn.

Die Motive des Blitzens werden unterschiedlich bewertet. Häufig werden sexuelle Motivationen herangeführt, etwa ein Lustgewinn bei dem Gedanken, dass hunderte, vielleicht tausende von Unbekannten die eigenen Genitalien und die eigene Nacktheit ansehen. Derartige Motive werden in der Forschung teilweise dem Phänomen der sexuellen Gewalt zugerechnet, weil die Zurschaustellung ohne vorheriges Einverständnis geschieht und dem Betrachter gewissermaßen aufgezwungen wird.

Neben sexuellen Motiven wird häufig das Ziel der anarchischen Belustigung angeführt, indem mit den bestehenden moralischen und gesellschaftlichen Werten gebrochen wird. Diese Deutung nimmt den Aspekt der Böswilligkeit weitestgehend aus der Analyse und unterstellt dem Blitzer (beispielsweise auf öffentlichen Veranstaltungen) in der Regel nur einen sonderbaren Sinn für Humor oder eine kindliche Geisteshaltung. Hier darf jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass das Blitzen in den meisten Rechtsprechungen eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht gar eine Straftat darstellt und empfindliche rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

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